Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari kommt zur Tierrechtsakadamie

Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari kommt zur Tierrechtsakadamie

Die erste Bundestierschutzbeauftragte, Frau Ariane Kari, kommt zur Tierrechtsakademie nach Bielefeld. Wir freuen uns außerordentlich Frau Kari, am 14.11.2023, zu unserer Fachtagung „Aktuelles Recht für Amtsveterinäre/innen“ begrüßen zu dürfen. Sie wird das von ihr bekleidete neue Amt der Bundestierschutzbeauftragten vorstellen und über die interdisziplinäre Arbeit als Chance für den Tierschutz sprechen.

Präsenzveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Die erste Hälfte des Jahres 2023 ist wie im Flug mit vielen interessanten Webinaren zur gemeinsamen Fortbildung vergangen. Im 2. Halbjahr freuen wir uns nun besonders auf zwei großartige Präsenzveranstaltungen. Wir laden am 14.11.2023 (Fachfortbildung für Amtsveterinäre/innen) und am 15.11.2023 (Behördentag) Vertreter von Veterinärämtern, Ordnungsbehörden und Rechtsämtern in das wunderschöne Assapheum nach Bielefeld/Bethel ein. Wir freuen uns sowohl auf rege Teilnahme als auch eine Vielzahl von exzellenten Referenten aus Wissenschaft und Praxis.

Bundesverfassungsericht gibt Antrag statt: Verfassungsbeschwerden gegen § 50 Abs. 2 TAMG erfolgreich

Bundesverfassungsericht gibt Antrag statt: Verfassungsbeschwerden gegen § 50 Abs. 2 TAMG erfolgreich

Der Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gegen das Grundgesetz (GG) verstößt und nichtig ist.

Der Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) hatte die Anwaltskanzlei Müller und die Tierrechtsakademie gebeten, stellvertretend für den Verband, ein Mitglied des Verbands bei dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.  Begleitet wurde das Verfahren weiter durch die Tierheilpraktiker ausbildende Lehreinrichtung ATM. Wie sich jetzt herausstellte: Mit Erfolg!

Schlichten statt Richten – die Tierrechtakademie zu Gast beim BDS NRW

Schlichten statt Richten – die Tierrechtakademie zu Gast beim BDS NRW

Schlichten statt Richten“ – das Motto des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Häufiges Thema in Nachbarschaftskonflikten ist die Tierhaltung. Ob die Katze im Freigang den Sandkasten der Kinder verschmutzt, der Hahn morgens um 4.00 kräht oder der Hund im Nachbarhaus immer drohend an den Zaun springt. Themen gibt es viele. Um hier als Schiedsperson gute Schiedssprüche mit Blick auf die beteiligten Menschen und Tiere vorschlagen zu können, ist es neben der Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen wesentlich auch das Tier und seine natürlichen Verhaltensweisen zu verstehen. Ideal für den interdisziplinären Ansatz der Tierrechtsakademie. Gern sind wir daher am 20.08.2022 der Einladung des BDS NRW Münster gefolgt und haben uns den interessierten Fragen gestellt und zu klassischen Problemfeldern informiert.

Hitzefalle Auto: Auch Haltern drohen erhebliche Konsequenzen

Hitzefalle Auto: Auch Haltern drohen erhebliche Konsequenzen

Die Journalistin Patricia Lösche hat in einem Beitrag für die ATM Akademie dieser Tage wieder einmal daran erinnert, dass das Zurücklassen von Tieren in Fahrzeugen an sonnigen kein Kavaliersdelikt, sondern das Zurücklassen in einer konkret lebensbedrohlichen Situation ist. Tierhalter unterschätzen immer wieder, wie schnell sich die Innenräume von Fahrzeugen auch an Tagen mit vermeintlich milden Temperaturen aufheizen können und welche dramatischen Folgen das für die betroffenen Tiere – oft Hunde – hat. Ebenso wird aber auch gerne unterschätzt, dass so eine Tat auch dann erhebliche Konsequenzen für den verursachenden Halter haben kann, wenn es für das Tier doch nochmal gut ausgeht.