Behördenalltag. Beißunfälle / Hunderaufereien werden gemeldet. Der Mitarbeiter, der entscheidet ist nicht vor Ort gewesen. Dazu tauchen immer neue „Hunderassen“ auf. Zeigt das Tier den Phänotyp eine Listenhundes? Wie geht man mit dem vorgelegten Gentest um? Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich; mal gilt allein der FCI als Rasse bestimmend; mal werden auch Rassestandards von Verbänden aus Übersee zu Grunde gelegt. Diese Seminar soll, besonders neuen Mitarbeitern in Ordnungsbehörde, Orientierung geben. Wir beleuchten Rasse, Rassestandards und Phänotypen; schauen verhaltensbiologisch auf (aggressives) Hundeverhalten und Halter-Hund Beziehung. Darüber hinaus verschaffen wir einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte.
Das Seminar wird juristisch, verhaltensbiologisch und tiermedizinisch begleitet. Wir möchten über die eigentlichen Fortbildungsthemen hinaus Gelegenheit zu fachlichem und kollegialem Austausch miteinander geben und Arbeitsstrategien entwickeln. Umfangreiche Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag.
Zielgruppe: Mitarbeiter von Ordnungsbehörden / Amtstierärzte
Referenten:
- Dr. Joe Voß
- Burkhard Bünte (Richter VG Minden a.D.)
- Rechtsanwältin Daniela Müller
- IG Listenhunde
Teilnehmergebühr: 150 € pro Teilnehmer (zzgl. 19 % MwSt.)
Für Studenten der Tiermedizin und Tierärzte im 1. Jahr nach Zulassung / Approbation, sowie Teilnehmer des Programmes Tierrechtsakademie-Inside: 125,00 € (zzgl. 19 % MwSt.). In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Getränke und kleine Snacks enthalten.
Buchungen
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