Besonders im Rahmen des § 16 a TierSchG an der Tagesordnung: der mündliche Verwaltungsakt, genannt auch: die mündliche Anordnung. So dienlich dieses Instrument des Verwaltungshandeln auch ist um spontan und adäquat auf vorgefundene (Tierhaltungs-) Situationen zu reagieren, so trickreich kann sich auch der weitere rechtssichere Umgang mit dieser Anordnung und seiner schriftlichen Betätigung gestalten. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen, schauen typische Fehlerquellen an und überlegen gemeinsam Strategien des rechtssicheren Behördenhandels. Begleitend zu dieser Online-Fortbildung erhalten Sie Unterlagen für den zukünftigen Arbeitsalltag. Für diese Fortbildung sind ATF Punkte beantragt.
Zielgruppe: Amtsveterinäre
Referenten: Verwaltungsjurist Dr. jur. Oliver Herrmann; Rechtsanwältin Daniela Müller
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