Das Seminar wird die Grundlagen des Tierschutzstrafrechts und des Tierschutzordnungswidrigkeitenrechts zum Gegenstand haben. Hierbei werden vornehmlich Sachverhalte und Verfahren aus der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierhaltung, dem Transport und der Schlachtung in den Blick genommen.
Zunächst wird ein kurzer Überblick über das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht im Gefüge des Rechts (insbes. Abgrenzung Verwaltungsrecht) gegeben.
Die Vorschriften von TierSchG und Verordnungen werden in ihrer hierarchischen Stellung innerhalb der Rechtsordnung (Verfassung, Gesetz, Verordnung, Erlass, EU-Recht etc.) eingeordnet.
Gegenstand des Seminars werden ferner die Grundzüge des materiellen Tierschutzstrafrechts (§ 17 TierSchG) sein. Das bedeutet, es wird auf typische Konstellationen der Tierquälerei eingegangen. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, welche Personen an solchen Taten beteiligt sein können und wie sie bestraft werden können.
Es werden typische Probleme im Strafverfahren verdeutlicht und erläutert, woran die Sanktionierung von Tierquälerei in der Praxis oftmals scheitert.
Darüber hinaus werden die Bedeutung des Ordnungswidrigkeitenrechts, seine Auswirkungen in unternehmerischen Zusammenhängen (Verbandssanktionen) und die Eigenheiten des Bußgeldverfahrens vorgestellt. Dabei wird insbesondere der Übergang vom Straf- in das Ordnungswidrigkeitenverfahren und Rolle der Veterinärämter und in den Blick genommen.
Schließlich werden die Vermögensabschöpfung und andere Rechtsfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Tierschutzrecht angesprochen.
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