Die Verfassungsbeschwerde gegen den Tierarztvorbehalt in § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) war erfolgreich und tausende Tierberufler atmen auf. Jetzt kommen viele Fragen, wie sich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in die Praxis umsetzt und ob es dennoch Punkte gibt, auf die Tierheilpraktiker und Tierhalter achten müssen. Wir wollen das klären und haben dafür die beiden Juristen zu Gast, die diese Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT e.V.) für eine Beschwerdeführerin erstritten haben: Rechtsanwältin Daniela Müller und Dr. Oliver Herrmann.
- Wie kam es zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
- Was genau ist Inhalt der Entscheidung?
- Was bedeutet die neue Rechtslage für Tierberufler und Tierhalter?
- Allgemeine Fragerunde
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
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