Im Rahmen dieser Veranstaltung Gegenstand konzentrieren wir uns auf die einzelnen Erlaubnistatbestände des § 11TierSchG. Welche Definitionen stehen hinter den einzelnen Tatbestandsmerkmalen. Wie sind die Erlaubnistatbestände im Sinne der Verwaltungsvorschriften anzuwenden / auszulegen; welche aktuellen Praxisprobleme birgt die jeweilige Vorschrift. Wie verhält sich Rechtsprechung und welche neue Phänomen benötigen der Erfassung? Im Einzelnen:
§ 11 I Nr. 3 TierSchG „Tierheim und tierheimähnliche Einrichtung“
§ 11 I Nr. 4 TierSchG „Zoologischer Garten“
§ 11 I Nr. 5 TierSchG „Auslandstierschutz“
§ 11 I Nr. 6 TierSchG „Ausbildung Hund zu Schutzzwecken“
§ 11 I Nr. 7 TierSchG „Tierbörsen“
§ 11 I Nr. 8a / 8b TierSchG „Zucht und Handel von Heimtieren“
§ 11 I Nr. 8c TierSchG „Reit-, und Fahrbetrieb“
§ 11 I Nr. 8d TierSchG „Tiere zur Schaustellen“
§ 11 I Nr. 8 f TierSchG „Hundetrainer“
Sie erhalten Fortbildungsunterlagen für den sich anschliessenden Arbeitsalltag. ATF Punkte sind beantragt. Wir bieten eine Folgeveranstaltung an, die sich mit explizit mit den Nebenbestimmungen / Auflagen zu § 11 TierSchG befasst. Beide Veranstaltungen sind aber auch isoliert buchbar.
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