Die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG

Die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG

Wann

15. Oktober 2024    
9:30 - 11:30

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Buchungen geschlossen

Wo

Zoom Meeting

Veranstaltungstyp

Im Rahmen dieser Veranstaltung Gegenstand konzentrieren wir uns auf die einzelnen Erlaubnistatbestände des § 11TierSchG. Welche Definitionen stehen hinter den einzelnen Tatbestandsmerkmalen. Wie sind die Erlaubnistatbestände im Sinne der Verwaltungsvorschriften anzuwenden / auszulegen; welche aktuellen Praxisprobleme birgt die jeweilige Vorschrift. Wie verhält sich Rechtsprechung und welche neue Phänomen benötigen der Erfassung? Im Einzelnen:

§ 11 I Nr. 3 TierSchG  „Tierheim und tierheimähnliche Einrichtung“

§ 11 I Nr. 4 TierSchG  „Zoologischer Garten“

§ 11 I Nr. 5 TierSchG „Auslandstierschutz“

§ 11 I Nr. 6 TierSchG „Ausbildung Hund zu Schutzzwecken“

§ 11 I Nr. 7 TierSchG „Tierbörsen“

§ 11 I Nr. 8a / 8b TierSchG „Zucht und Handel von Heimtieren“

§ 11 I Nr. 8c TierSchG „Reit-, und Fahrbetrieb“

§ 11 I Nr. 8d TierSchG „Tiere zur Schaustellen“

§ 11 I Nr. 8 f TierSchG „Hundetrainer“

Sie erhalten Fortbildungsunterlagen für den sich anschliessenden Arbeitsalltag. ATF Punkte sind beantragt. Wir bieten eine Folgeveranstaltung an, die sich mit explizit mit den Nebenbestimmungen / Auflagen zu § 11 TierSchG befasst. Beide Veranstaltungen sind aber auch isoliert buchbar.

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