Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Amtsveterinäre und Amtsveterinärinnen. Der Fortbildungstag ist der intensiven Auseinandersetzung mit den einzelnen Erlaubnistatbeständen des § 11 TierSchG und ihren tatbestandlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gewidmet. Die Fortbildung eignet sich zur Einarbeitung in dieses Themenfeld. Wir erarbeiten gemeinsam jeden der Tatbestände und blicken auf neue Berufsfelder. Fragen der Sachkunde werden eben so erörtert wie mögliche Nebenbestimmungen / Auflagen und die jeweilige Rechtsprechung. Abschließend wenden wir uns der Bescheidtechnik zu, um das Erlernte umzusetzen und Ihre Bescheide rechtsicher zu gestalten.
Folgender Tagesablauf ist vorgesehen:
9.00 – 10.00 Uhr Einführung in den § 11 TierSchG und seine Systematik
10.00- 11.00 Uhr Die Erlaubnistatbestände des § 11 Nr. 1-7 TierSchG
11.00 – 11.20 Uhr Kaffeepause
11.20 – 13.00 Uhr Die Erlaubnistatbestände des § 11 Nr.8a – 8 f TierSchG
13.00 – 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 – 15.00 Bescheidtechnik Musterbescheid im Erlaubnisverfahren
15.00 – 16.00 Uhr Rücknahme / Widerruf der Erlaubnis nach § 11 TierSchG
16.00 – 16.20 Uhr Kaffeepause
16.20 -17.30 Uhr Rechtsprechung / Zusatzfragen / Sonderfälle
Sie erhalten Fortbildungsunterlagen für den sich anschließenden Arbeitsalltag. ATF Punkte sind für diese Veranstaltung genehmigt.
In der Fortbildungsgebühr sind Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke /Pausensnacks erhalten. Nicht enthalten sind die Kosten etwaiger weiterer Verpflegung oder Übernachtungskosten.
Referenten: RA Daniela Müller, Dr. jur. Oliver Herrmann, RA Nils Michael Becker