„Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des veterinärbehördlichen Handelns“ unter dieser Überschrift, die sehr theroteisch anmutet, wollen wir im Rahmen dieser Onlineveranstaltungen das Spannungsfeld zwischen dem Staatsziel Tierschutz gemäß Art. 20a GG und den Grundrechten der Tierhalter/innen, etwa aus Art. 2 GG (“ Allgemeines Persönlichkeitsrecht“), Art. 12 GG („Berufsfreiheit“), Art. 13 GG („Unverletzlichkeit der Wohnung“) oder Art. 14 GG („Das Recht am Eigentum“) , in dem sich nahezu jede tierschutzrechtliche Maßnahme bewegt, beleuchten.
Gerade im Bereich des § 16a TierSchG sind Veterinärbehörden regelmäßig dazu verpflichtet, schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen und Eingriffe rechtssicher zu begründen. Nicht selten werden diese Entscheidungen anschließend gerichtlich überprüft. Vielen Berufsträgern ist dabei zwar die praktische Durchführung veterinärbehördlicher Maßnahmen vertraut, die zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe bleiben jedoch häufig abstrakt und mit Unsicherheiten verbunden.
In dieser Online-Fortbildung wollen wir Ihnen Sicherheit verschaffen, indem wir uns die wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundlagen des veterinärbehördlichen Handelns gemeinsam ansehen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Bedeutung des Staatsziels Tierschutz aus Art. 20a GG, die betroffenen Grundrechte der Tierhalter/innen sowie die praktische Durchführung verfassungsrechtlicher Abwägungen im Behördenalltag.
Besonderes Augenmerk legen wir zudem auf die Bedeutung des Art. 13 GG in der veterinärbehördlichen Praxis, etwa bei Kontrollen, dem Betreten von Wohnungen oder Stallanlagen sowie der Frage nach den Voraussetzungen zulässiger Eingriffe. Anhand praxisnaher Fallbeispiele entwickeln wir gemeinsam Lösungen für typische Konfliktsituationen im veterinärbehördlichen Alltag und zeigen auf, wie Maßnahmen rechtssicher vorbereitet, begründet und dokumentiert werden können.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern / Teilnehmerinnen mehr Sicherheit im Umgang mit grundrechtsrelevanten Eingriffen und behördlichen Abwägungsentscheidungen zu vermitteln und das Verständnis für die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Tierschutzvollzuges zu vertiefen.
Im Nachgang der Veranstaltung erhalten Sie ein Skript mit der Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse für Ihren Arbeitsalltag
Eine ATF Anerkennung ist beantragt
Referentin Daniela Müller