Erlaubnispflicht nach § 11 TierSchG für Hundetrainer, Heimtierzucht und Tierpensionen

Erlaubnispflicht nach §  11 TierSchG für Hundetrainer, Heimtierzucht und Tierpensionen

Wann

6. September 2022    
18:00 - 20:00

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Zoom Meeting

Veranstaltungstyp

Das Online-Seminar „Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG“ richtet sich in erster Linie an Hundetrainer, aber auch an Betreiber von Tierpensionen und Züchter im Heimtierbereich (Hund/Katze).

Nach § 11 TierSchG sind u.a. die Tätigkeiten als Hundetrainer (§ 11 I Nr. 8 f TierSchG), aber auch das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Tieren (§11 I Nr.8 a TierSchG) erlaubnispflichtig.

In diesem Online-Seminar werden die Voraussetzungen der Erlaubnis, das Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis, mögliche Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis sowie Fragen der Aufsicht durch das Veterinäramt für die jeweiligen Berufsgruppen erläutert. Der Referent, Rechtsanwalt und Fachbuchautor zu diesem Thema, überzeugt hierbei durch langjährige Erfahrung, theoretischen Hintergrund und Praxisnähe. Gemeinsam wird u.a. die Möglichkeit bestehen zu klären, ob eine Erlaubnispflicht besteht, welche Nebenbestimmungen rechtmäßig sind und welche nicht sowie welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen unrechtmäßige Nebenbestimmungen bestehen.

Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag.

Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme und der erlernten Fähigkeiten einen Fortbildungsnachweis. Dieser kann dem Veterinäramt als Auffrischungslehrgang nach § 11 TierSchG dienen. Dies mag zuvor mit dem für Sie zuständigen Veterinäramt besprochen werden.

Zielgruppe: Hundetrainer, Tierzüchter, Betreiber von Tierpensionen

Referent: Rechtsanwalt Dr. Eugene Beaucamp (www.beaucamp-beaucamp.de)

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