
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Tierärzte in Veterinärbehörden. Gemeinsam wollen wir im Rahmen der Veranstaltung verschiedene aktuelle Schwerpunkte der Aufgaben von Veterinärbehörden im Alltag beleuchten, Rechtsgrundlagen verfestigen und so über den Austausch hinaus praxisnahe Handlungsmöglichkeiten erarbeiten.
Themen werden neben der Vorstellung des neuen Amtes der Bundestierschutzbeauftragten und ihres interdisziplinären Arbeitsansatzes im Tierschutz, Fragen des konkreten Umgangs mit dem Ausstellungsverbot des § 10 TierSchHuV, Überlegungen zur Rechtskonformität von „Rückzüchtungen“ mit Qualzuchtmerkmalen belasteter Tierrassen sowie eine effiziente Nutzung der behördlichen Instrumentarien im Sinne des § 18 TierSchG sein.
Besondere Beleuchtung findet in diesem Zusammenhang auch der „illegale Welpen-Handel“ und dessen Bewertung im Tierschutzstrafrecht. Für Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe aus einer Hand garantiert insoweit das Referententeam des Tages.
Für diese Veranstaltung sind 7 ATF-Stunden anerkannt (Anerkennung: 23-07-27-7)
Voraussichtlicher Tagesablauf:
- 9.00 Uhr. Begrüßung / Schwerpunkt der Bundestierschutzbeauftragten: „Interdisziplinäre Arbeit als Chance für den Tierschutz“ (Frau Ariane Kari / Bundestierschutzbeauftragte)
- 10.00 Uhr. Kleine Pause / zum Austausch
- 10.15 Uhr. „Illegaler Welpenhandel“ betrachtet aus Sicht des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (Prof. Bülte / Mannheim)
- 11.45 Uhr. Kaffeepause
- 12.00 Uhr. Auswirkungen und praktische Umsetzung des (Qualzucht-) Ausstellungsverbotes des § 10 der TierSchHuV (Dr. Kreis / Erfurt)
- 13.00 Uhr. Mittagspause
- 13.30 Uhr. Best of Bescheidtechnik für Veterinäre / Aktuelle Rechtsprechung (Dr. jur. Oliver Herrmann und RA Daniela Müller)
- 14.30 Uhr. Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?“ (Prof. Thomas Cirsovius /Hamburg)
- 15.30 Uhr. Kaffeepause
- 15.45 Uhr. Behördliche Instrumentarien zur Unterbindung von Verstößen gegen § 18 TierSchG“ (Prof. Thomas Cirsovius /Hamburg)
- 16.45 Uhr. Ausblicke / Verabschiedung (RA Nils Michael Becker)
- 17.15 Uhr. Schluss der Veranstaltung
ATF-Anerkennung
In der Fortbildungsgebühr sind die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung, Pausenerfrischungen, Fortbildungsunterlagen sowie eine Fortbildungsbescheinigung mit dem Ausweis von ATF Punkten enthalten. Nicht enthalten sind etwaige Übernachtungskosten oder weitere Verpflegung.
Für die Teilnehmer dieser Fachtagung „Aktuelles Recht für Amtsveterinäre“ besteht zudem die Möglichkeit, am folgenden Tag (15.11.2023) zu vergünstigten Konditionen an der Präsenzveranstaltung „Behördentag 2023“ teilzunehmen. Thematisch werden dort insbesondere Fragen der Rassekunde im Hundewesen, der Rolle der Hundezuchtverbände und Fragen des Aggressionsverhalten von Hunden erörtert. Weitere Details und vergünstigte Buchungsmöglichkeit hier: https://www.tierrechtsakademie.com/events/behoerdentag-2023/
Bitte beachten Sie, dass die für den Zusatztag, der sich auch an Mitarbeiter von Ordnungsbehörden richtet, keine zusätzlichen ATF Punkte vergeben werden.
Buchungen
Ausverkauft! Buchungen sind für diese Veranstaltung leider nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@tierrechtsakademie.com