Die Online-Fortbildung „ Gefahren-, und Gifttiergesetze der Bundesländer“ richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter von Ordnungsbehörden.
Am Beispiel des am 1. Januar 2021 in NRW in Kraft getretenen Gifttiergesetz erläutert diese Fortbildung überblicksartig die aktuellen Gefahren-, und Gifttiergesetze des Landes. Zielrichtung der gesetzlichen Regelungen sind die Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können. Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen.
Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist seit dem 01.01.2021 in NRW verboten, bereits bestehende Haltungen konnten jedoch unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden. Wir erläutern die Bestimmungen des Gesetzes und die Konsequenzen für Tierhalter, widmen uns den Bestandshaltungen und den Fragen der Zulassung von Ausnahmen.
Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme und erlernten Fähigkeiten einen Fortbildungsnachweis.
Zielgruppe: Mitarbeiter von Ordnungsbehörden
Referent: Rechtsanwalt Nils Michael Becker
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