Diese Online-Fortbildung richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter in Ordnungsbehörden, ist aber auch offen für Mitarbeiter in Veterinärbehörden (keine ATF-Anerkennung). Dargestellt wird Aufbau, Struktur und Inhalt des Landeshundegesetzes NRW nebst zugehöriger aktueller Rechtsprechung. Die Fortbildung eignet sich zur Einarbeitung in die Thematik und punktueller Vertiefung von Grundlagen. Den Schwerpunkt bilden die Fragen zur Einstufung als „gefährlichen Hund“.
Die Teilnehmer erhalten im Anschluss an die Fortbildung Schulungsmaterial als Grundlage für den Arbeitsalltag.
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller
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