Gegenstand dieser Veranstaltungsreihe snd die einzelnen Erlaubnistatbestände des § 11TierSchG. Über den Zeitraum von vier Monaten wollen wir Dientsags regelmäßig- im Sinne eines klaren 20 minütigen Blicks – jeweils auf einen Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG schauen und diesen miteinander erörten.Wie sind die Erlaubnistatbestände im Sinne der Verwaltungsvorschriften anzuwenden / auszulegen; welche aktuellen Praxisprobleme birgt die jeweilige Vorschrift. Wie verhält sich Rechtsprechung?
Im Einzelnen:
30. Mai 2023 / § 11 I Nr. 3 TierSchG „Tierheim und tierheimähnliche Einrichtung“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
13.Juni 2023 / § 11 I Nr. 4 TierSchG „Zoologischer Garten“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
27. Juni 2023 / § 11 I Nr. 5 TierSchG „Auslandstierschutz“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
11.Juli 2023 / § 11 I Nr. 6 TierSchG „Ausbildung Hund zu Schutzzwecken“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
1. August 2023 / § 11 I Nr. 7 TierSchG „Tierbörsen“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
15. August 2023 / § 11 I Nr. 8a / 8b TierSchG „Zucht und Handel von Heimtieren“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
29.August 2023 / § 11 I Nr. 8c TierSchG „Reit-, und Fahrbetrieb“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
12. September 2023 / § 11 I Nr. 8d TierSchG „Tiere zur Schaustellen“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
19. September 2023 / § 11 I Nr. 8 f TierSchG „Hundetrainer“ / 10.00 Uhr-10.20 Uhr
Mit Ihrer Buchung erwerben Sie die Berechtigung an der gesamten Veranstaltungsreihe teilzunehmen. Es steht Ihnen frei nur an einzelen Themen teilzunehmen. Späteres Hinzutreten zu der Veranstaltungsreihe ist möglich.Teilnahmeberechtigt sind allein Veterinärbehörden und Ihre Mitarbeiter..Die Veranstaltungsreihe darf auch von der Abteilung insgesamt gebucht werden und individuell ein Teilnehmer pro Folge bestimmt werden. Vor dem Hintergrund dieser flexiblen Handhabung werden für diese Veranstaltung ausnahmsweise keine ATF Punkte beantragt und keine Fortbildungsbescheinigungen ausgestellt.Sie erhalten Fortbildungsunterlagen jeweils im Anschluss an die jeweilige Fortbildung.
Buchungen
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