Diese Online-Fortbildung richtet sich an Amtsveterinäre/innen. Im Rahmen unserer Fortbildungsreihe um die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG wollen wir uns heute vertieft und isoliert mit dem Erlaubnistatbestand des §11 I Nr. 8a TierSchG befassen. Welche tatbestandlichen Voraussetzungen sind wie zu füllen? Wie verhält es sich mit den neuen Berufsfeldern (Tiergestützte Intervention, Petfluencer … )? Werden diese hier erfasst? Welche Herangehensweise bietet sich bei „Alt – Erlaubnissen“ und dem Wunsch diese an neue rechtliche Gegebenheiten, wie etwa die aktualisierte Tierschutz-Hundeverordnung anzupassen, an ? Welche Auflagen kommen bei diesem Tatbestand in Betracht? Müssen Anträge in der Zucht auch bei Unterschreiten der AVV- Schwellenwerte beschieden werden? Diesen und anderen Fragen Ihrer Praxis werden uns beschäftigen.
Im Anschluß an diese Fortbildung erhalten Sie Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit. Für diese Veranstaltung werden keine ATF Punkte vergeben.
Buchungen
Ausverkauft! Buchungen sind für diese Veranstaltung leider nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@tierrechtsakademie.com