Im Fokus für Veterinärbehörden: Die Erlaubnistatbestände des § 11 I TierSchG

Im Fokus für Veterinärbehörden: Die Erlaubnistatbestände des § 11 I TierSchG

Wann

30. Januar 2024 - 28. Mai 2024    
10:00 - 10:30

Buchungen

238,00 € (inkl. 19% USt.)
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Wo

Zoom Meeting

Veranstaltungstyp

Gegenstand dieser Veranstaltungsreihe sind die einzelnen Erlaubnistatbestände des § 11TierSchG. Über den Zeitraum von vier Monaten wollen wir Dienstags  regelmäßig-  im Sinne eines klaren 30 minütigen Blicks – jeweils  auf einen Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG schauen und diesen miteinander erörtern. Wie sind die Erlaubnistatbestände im Sinne der Verwaltungsvorschriften anzuwenden / auszulegen; welche aktuellen Praxisprobleme birgt die jeweilige Vorschrift. Wie verhält sich Rechtsprechung?

Im Einzelnen:

30. Januar 2024  /   § 11 I Nr. 3 TierSchG  „Tierheim und tierheimähnliche Einrichtung“   / 10.00 Uhr-10.30 Uhr

13. Februar 2024 / § 11 I Nr. 4 TierSchG  „Zoologischer Garten“ /  10.00 Uhr-10.30Uhr

05.März 2024 / § 11 I Nr. 5 TierSchG „Auslandstierschutz“  / 10.00 Uhr-10.30Uhr

26.März 2024 / § 11 I Nr. 6 TierSchG „Ausbildung Hund zu Schutzzwecken“  / 10.00 Uhr-10.30 Uhr

09. April 2024  / § 11 I Nr. 7 TierSchG „Tierbörsen“ /  10.00 Uhr-10.30Uhr

23. April 2024 / § 11 I Nr. 8a / 8b TierSchG „Zucht und Handel von Heimtieren“  / 10.00 Uhr-10.30 Uhr

07.Mai. 2024 / § 11 I Nr. 8c TierSchG „Reit-, und Fahrbetrieb“  / 10.00 Uhr-10.30Uhr

21. Mai .2024  / § 11 I Nr. 8d TierSchG „Tiere zur Schaustellen“  / 10.00 Uhr-10.30 Uhr

28.Mai 2024 / § 11 I Nr. 8 f TierSchG „Hundetrainer“  /  10.00 Uhr-10.30 Uhr

 

Mit Ihrer Buchung erwerben Sie die Berechtigung an der gesamten Veranstaltungsreihe teilzunehmen. Der mit Anmeldung übersandte Link gilt für die ganze Reihe. Es steht Ihnen frei nur an einzelnen Themen teilzunehmen. Späteres Hinzutreten zu der Veranstaltungsreihe ist möglich. Teilnahmeberechtigt sind allein Veterinärbehörden und Ihre Mitarbeiter. Die Veranstaltungsreihe darf auch von der Abteilung insgesamt gebucht werden und individuell ein Teilnehmer pro Folge bestimmt werden. Vor dem Hintergrund dieser flexiblen Handhabung werden für diese Veranstaltung ausnahmsweise keine ATF Punkte beantragt und keine Fortbildungsbescheinigungen ausgestellt. Sie erhalten Fortbildungsunterlagen jeweils im Anschluss an die jeweilige Fortbildung. Es handelt sich um fortlaufende Reihe; die sich auch nach dem 28. Mai 2024 fortsetzt; so dass die Möglichkeit besteht einzelne verpasste Veranstaltungen aus dem Jahr 2023 oder dieser Serie nachzuholen. Sollten Sie ausnahmsweise an der Teilnahme an nur einer Veranstaltung interessiert sein, so schreiben Sie uns eine E-Mail unter:info@tierrechtsakademie.com. Wir finden eine individuelle Lösung.

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Die Buchung berechtigt zur Teilnahme an allen neun Veranstaltungen

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