Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung, die sich an Amtsveterinäre/innen richtet, beleuchten wir gemeinsam die Verbotstatbestände des § 3 TierSchG in materieller Hinsicht .Vom Überforderungsverbot des § 3 Nr.1 TierSchG über das Trainingsverbot unter erheblichen Schmerzen des § 3 Nr.5 TierSchG hin zum Zoophilieverbot des § 3 Nr.13 TierSchG. Inhaltlich sollen die einzelnen Tatbestände mit Leben gefüllt werden (Anwendungsbereich / Definitionen), um so dann die aktuelle Rechtsprechung zu den jeweiligen Tatbeständen zu erfassen.
Im Anschluss an diese Online-Fortbildung erhalten Sie Fortbildungsunterlagenunterlagen als Arbeitshilfe für Ihren Arbeitsalltag, sowie einen Fortbildungsnachweis.
Zielgruppe: Amtsveterinäre/innen
Referentin Rechtsanwältin Daniela Müller
Für diese Veranstaltung sind ATF Punkte über 2 Zeitstunden genehmigt.
Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Zugangslink. Die Rechnungslegung erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung.