
Diese Online Veranstaltung knüpft inhaltlich in Teilen an die Veranstaltung „Die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG“ an. Beide Veranstaltungen sind jedoch auch isoliert buchbar und aus sich heraus verständlich. Im Fokus dieser Veranstaltung stehen die Nebenbestimmungen / Auflagen zu den Erlaubnissen nach §11 I TierSchG. Wir betrachten die formellen Voraussetzungen der Wirksamkeit, mögliche materielle Inhalte und Praxisbeispiele. Besonders, aber nicht ausschließlich, werden wir uns den Erlaubnissen nach § 11 Nr.8a/b TierSchG zuwenden und hierbei mögliche Nebenbestimmungen unter Berücksichtigung des §11 b TierSchG (Qualzucht) und § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (Ausstellungsverbot) beleuchten. Welche Auflagen sind vom geltenden Recht getragen, welche verstoßen gegen das Übermaßverbot.
Im Anschluss der Veranstaltung erhalten Sie die Vortragsunterlagen als Arbeitsmaterial. ATF-Anerkennung ist beantragt.
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller