Behördenalltag: Ein Hund wird als Mischling oder Vertreter einer nicht vom FCI anerkannten Rasse vorgestellt. Es besteht jedoch der Verdacht einer Rassezugehörigkeit zu denjenigen Rassen, die im Hundeverbringungs-, und Einfuhrbeschränkungsgesetz genannt sind und damit in denjenigen Bundesländern, die im Hundebereich mit Rasseliste arbeiten, als „gefährliche Hunde“ qua Rasse gelistet sind. Für den Behördenmitarbeiter/in stellt sich die Frage, welcher Rasse das Tier phänotypisch zuzuordnen ist. Es bedarf der Rassekenntnis für die Fragen der Haltungs-, und Einfuhrerlaubnis.
Im Rahmen dieser Online-Fortbildung werden die genannten (und verwandte) Rassen ausführlich in Erscheinungsformen und Wesen vorgestellt. Sodann sollen Ihre besonderen phänotypischen Merkmale alltagstauglich herausgearbeitet werden, um sie von ähnlichen Rassen im Rahmen des begründbar Möglichen abzugrenzen und Alltagshilfe zur Unterscheidung zugeben
Im Anschluss an diese Online-Fortbildung erhalten Sie Seminarunterlagen als Arbeitshilfe für Ihren Arbeitsalltag.
Zielgruppe: Mitarbeiter in Ordnungs- und Veterinärbehörden
Referent: Diplom-Biologe Dr. Joe Voß
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