Unfälle mit tierischer Beteiligung – juristisch betrachtet

Unfälle mit tierischer Beteiligung - juristisch betrachtet

Wann

30. August 2022    
17:00 - 19:00

Buchungen

Buchungen geschlossen

Wo

Zoom Meeting

Veranstaltungstyp

Diese Online-Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Rechtsanwälte des Heimtierrechts, der Fachanwaltschaften für Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie an alle Mitarbeiter in Versicherungsunternehmen und interessierte Juristen.

Thematisch befasst sich die Veranstaltung mit den verschiedensten Fallgestaltungen und juristischen Haftungsfragen rund um das Thema „Unfälle mit tierischer Beteiligung“ . Hierbei wird Prof. Dr. Staudinger besonders auf die neuere Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Themengebieten eingehen. Themen sind insbesondere:

  • Die doppelte Halterhaftung: § 7 Abs. 1 StVG gegen § 833 BGB
  • Die Aufsichtspflicht der Eltern für ihr minderjähriges Kind in Bezug auf sich in der Nähe befindende Tiere, §§ 1626, 1664 BGB (nach BGH, Urteile vom 19.01.2021- VI ZR 194/18 u. VI ZR 210/18)
  • Die Haftung im Innenverhältnis: Gesamtschuldnerausgleich
  • Die Abgrenzung Luxustier / Nutztier im Sinne des § 833 S. 1 u. S. 2 BGB: Nach subjektiven oder objektiven Kriterien? (nach BGH, Urteil vom 14.02.2017 – VI ZR 434/15)
  • Schieflagen durch § 8 Nr. 1 StVG: Unfälle mit Tieren und E-Scootern
  • Die Tierhalterhaftpflicht der Eltern gegenüber ihrem eigenen Kind (nach BGH, Urteil vom 15.12.2020 – VI ZR 224/20)
  • Die Katze auf dem Cabriodach (nach AG Bremen, Urteil vom 08.11.2017 – 19 C 227/16)
  • Liegt ein Schockschaden vor, wenn der Tierhalter sieht, wie sein Tier überfahren wird? Inwiefern können hier die Grundsätze der Rechtsprechung übertragen werden?

Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Detaillierte Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme einen Fortbildungsnachweis. Es besteht damit die Möglichkeit der Anerkennung als Fortbildung der Fachanwaltschaften für Verkehrs-, und Versicherungsrecht bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer. Im Rahmen des Fortbildungsprogrammes „Tierrechtsakademie Inside – Tierrecht“ wird 1 Fortbildungspunkt anerkannt.

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