Das BMEL hat aktuell einen Referentenentwurf zur Neufassung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Im Mai 2024 hat er das Bundeskabinett passiert und wird nach der Sommerpause in den Gremien des Bundesrates beraten. Bezogen auf den Heimtierbereich sieht dieser u.a. Veränderungen in den Erlaubnisverfahren nach § 11 TierSchG, präzisierte Qualzuchtbestimmungen in § 11 b TierSchG (mit Relevanz für den Zuchtbereich) und erhebliche Einschränkungen des Online-Handel mit lebenden Tieren vor. Tritt die Neufassung wie vorgesehen in Kraft werden für Amtsveterinäre unserer Ansicht nach bessere Handlungsmöglichkeiten geschaffen. In dieser Veranstaltung wollen wir über die vorgesehen Änderungen informieren,
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller
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