
Behördenalltag: Besonders in denjenigen Bundesländern, die in Ihren Landeshundegesetzen mit Rasselisten arbeiten, wird es immer häufiger zur Aufgabe der Ordnungsbehörden und Veterinärämtern „neue“ oder schon seit längerem in Ihrer Existenz „umstrittene“ Hunderassen einzuordnen und rechtliche Schlüsse aus der Einordnung zu ziehen.
Häufig erfolgt dies durch den Rückgriff auf die von den kynologischen Verbänden, international insbesondere der FCI, erfolgte Anerkennung und den so herausgegebenen Rassestandard. Problematisch wird dies an denjenigen Stellen, an denen Hunderassen diese Anerkennung nicht oder nur begrenzt auf andere Verbände aufweisen. Praxisrelevant aktuell z.B. bei der Old English Bulldog oder dem American Bully.
Aber auch an anderer Stelle lohnt ein Blick in das Verbandswesen von Hund und Katze. Qualzucht. In der Not Züchtern Vorgaben zur Zucht zu machen, etwa notwendige Untersuchungen für rassedisponierte Erkrankungen, greifen immer mehr Behörden auf die Zuchtstatuten der Verbände zurück. Ist das, wenn in welchem Rahmen, rechtlich zulässig und ist es darüber hinaus sachgerecht?
Um diese Fragen und auch den Stand der Rechtsprechung hierzu besser einordnen zu können wollen wir in dieser Online-Veranstaltung zunächst einen Überblick über das internationale / nationale Verbandswesen im Bereich der Hunde und Katzen geben und uns so dann einigen Rassen konkret zuwenden. Dies mit Blick auf die Landeshundegesetze der jeweiligen Bundesländer und Qualzuchtfragen
Wir wollen auch den Begriff des „Verbandes“ beleuchten um so den Zugang zu der oft komplex und undurchsichtig erscheinenden Materie zu erleichtern.
Im Anschluss an diese Online-Fortbildung erhalten Sie Seminarunterlagen als Arbeitshilfe für Ihren Arbeitsalltag.
Zielgruppe: Mitarbeiter in Ordnungs- und Veterinärbehörden. Keine ATF-Anerkennung
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller
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