Neue Transparenzpflichten für Arbeitgeber (auch) im Tierbereich

Neue Transparenzpflichten für Arbeitgeber (auch) im Tierbereich

Am 22. Juni 2022 hat der Gesetzgeber eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) beschlossen, die ab dem 1. August erheblich erweiterte Pflichten für Arbeitgeber mit sich bringt. Mit der Gesetzesänderung wird die entsprechende „EU-Richtlinie zur Transparenz und verlässlichen Arbeitsbedingung (2019/1152)“ in Deutschland umgesetzt. Verstöße gegen die Transparenzpflichten durch Arbeitgeber können mit Bussgeldern bis zu 2.000 € bestraft werden. Auch Tierärzte und -kliniken, Tierberufler und Vereine sind betroffen.