
Diese Onlineveranstaltung richtet sich exklusiv an Mitglieder des FNT e.V und wurde in Kooperation der Unternehmen erstellt.
Tierheilpraktiker/innen haben Ihren Beruf zumeist aus der Liebe zum Tier ergriffen; Ihr Beruf ist aber auch Erwerbsgrundlage. Daher ist es unabdingbar sich das rechtliche Wesen des Tierheilpraktikervertrages als Dienstvertrag anzusehen und rechtliche Gestaltungsspielräume zu eigenen Gunsten zu nutzen. Seien es Haftungsfragen oder das leidige Thema der nicht wahrgenommen Termine. Im Rahmen dieser Veranstaltung schauen wir mit und für die Mitglieder des FNT e.V. auf den schriftlichen Behandlungsvertrag. Was muss, was sollte, wie geregelt werden.
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller
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