Präsenzveranstaltungen – das ist unsere DNA

Präsenzveranstaltungen – das ist unsere DNA

Ja, wir müssen es mal umumwunden festhalten: Wir lieben Präsenzveranstaltungen.Sicher machen uns die vielen Online-Veranstaltungungen aus unserem täglichen Akademieangebot auch Spass. Schließlich sind wir allesamt Fortbildungsjunkies.Aber wirklich nichts topt den...
Kooperation der Tierrechtsakademie mit dem IBH e.V.

Kooperation der Tierrechtsakademie mit dem IBH e.V.

Wir freuen uns eine neue Kooperation bekannt geben zu dürfen. Namentlich haben sich der IBH e.V. und die Tierrechtsakademie entschieden mit Beginn des Jahres 2024 enger zusammenarbeiten. Interdisziplinärer Austausch hat immer Mehrwert für alle beteiligten Seiten. So...
Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari kommt zur Tierrechtsakadamie

Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari kommt zur Tierrechtsakadamie

Die erste Bundestierschutzbeauftragte, Frau Ariane Kari, kommt zur Tierrechtsakademie nach Bielefeld. Wir freuen uns außerordentlich Frau Kari, am 14.11.2023, zu unserer Fachtagung „Aktuelles Recht für Amtsveterinäre/innen“ begrüßen zu dürfen. Sie wird das von ihr bekleidete neue Amt der Bundestierschutzbeauftragten vorstellen und über die interdisziplinäre Arbeit als Chance für den Tierschutz sprechen.

Präsenzveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Die erste Hälfte des Jahres 2023 ist wie im Flug mit vielen interessanten Webinaren zur gemeinsamen Fortbildung vergangen. Im 2. Halbjahr freuen wir uns nun besonders auf zwei großartige Präsenzveranstaltungen. Wir laden am 14.11.2023 (Fachfortbildung für Amtsveterinäre/innen) und am 15.11.2023 (Behördentag) Vertreter von Veterinärämtern, Ordnungsbehörden und Rechtsämtern in das wunderschöne Assapheum nach Bielefeld/Bethel ein. Wir freuen uns sowohl auf rege Teilnahme als auch eine Vielzahl von exzellenten Referenten aus Wissenschaft und Praxis.

2023!

2023!

Die Tierrechtsakademie wünscht ein frohes neues Jahr! Wir blicken auf ein bewegtes 2022 zurück, das hier vor allem durch die Arbeiten rund um das Tierarzneimittelgesetz, aber auch die neue Tierschutz-Hundeverordnung geprägt war. Ein Jahr, in dem wir in vielem...
Bundesverfassungsericht gibt Antrag statt: Verfassungsbeschwerden gegen § 50 Abs. 2 TAMG erfolgreich

Bundesverfassungsericht gibt Antrag statt: Verfassungsbeschwerden gegen § 50 Abs. 2 TAMG erfolgreich

Der Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gegen das Grundgesetz (GG) verstößt und nichtig ist.

Der Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) hatte die Anwaltskanzlei Müller und die Tierrechtsakademie gebeten, stellvertretend für den Verband, ein Mitglied des Verbands bei dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.  Begleitet wurde das Verfahren weiter durch die Tierheilpraktiker ausbildende Lehreinrichtung ATM. Wie sich jetzt herausstellte: Mit Erfolg!