Sie interessieren sich für unsere Themen, aber die angebotenen Veranstaltungstermine passen nicht gut in Ihren Behördenalltag? Es hat eine Gruppe von neuen Mitarbeitern aus anderen Tätigkeitsfeldern den Dienst angetreten und bedarf der intensiven Einarbeitung ? Sie wünschen sich für Ihre Fortbildung einen geschützten, überschaubaren Rahmen, in welchem Sie die konkret in Ihrer Behörde / Abteilung auftretenden Fragestellungen erörtern können? Dann könnten unsere Inhouse Fortbildungen für Sie genau das Richtige sein. Wir bieten Veterinärbehörden und Ordnungsbehörden sowohl unsere bereits etablierten Fortbildunge, etwa „Der Amtsveterinär vor Gericht“, „die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG“, „§§ 16,16a TierSchG“ (..) als auch individuell von Ihnen gewünschte Themen als Inhouse Fortbildung an. Bei Interesse wenden Sie sich gern per E-Mail an Frau Daniela Müller (mueller@tierrechtsakademie.com) und schildern Ihre Wünsche, wir finden maßgeschneiderte Lösungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Wir freuen schon auf Sie,