Die Eigendarstellung von Tierhaltern in sozialen Medien kann wichtiger Aspekt für Sachverhaltsaufklärung, Eingriffsentscheidung und Strafverfolgung im Rahmen des Tierschutzgesetzes sein. Aber dürfen diese Inhalte recherchiert und genutzt werden und welchen praktischen Beweiswert können sie haben? Wie lassen sich Veröffentlichungen in sozialen Medien – auch über längerer Zeiträume – gerichtsfest sichern und archivieren und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hierbei zu beachten?
Dieses Präsenzseminar für Praktiker in Veterinärbehörden beleuchtet nicht nur die Recherchemöglichkeiten, die sich in sozialen Medien bieten, sondern gibt auch Best-Practice-Hinweise zu Verfahren, technischen Systemen und Software. In Form eines Workshops erarbeiten wir anhand praktischer Beispiele, in welchen Fällen sich aus Veröffentlichungen ausreichende Grundlagen für Einschreiten ableiten lassen und welche Metainformationen neben den reinen Inhalten für eine gerichtsfeste Dokumentation gesichert werden müssen.
Wir beleuchten u. a. die folgenden rechtlichen und technischen Themen:
- Zuordnung von Accounts und Inhalten zu natürlichen u. o. juristischen Personen
- Screenshots vs. Ausdrucke vs. Fotos
- Dokumentation der Zeitpunkte von Abrufen digitaler Inhalte
- Genereller Beweiswert von Fotos
- Grundlage von Datenspeicherung
- Recherche von Zeugen in sozialen Netzwerken
- Zugriffsmöglichkeiten auf gesperrte Inhalte in sozialen Medien
- Verdeckte Ermittlungen in sozialen Medien, Tarnaccounts, „Freundschaften“
- Nutzung privater Accounts von Ermittlern
- Feststellung von Verantwortlichen
- Anlasslose Recherchen
- Nutzwert für tierärztliche Gutachten im Rahmen von § 16a TierSchG
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Veterinärbehörden, Justiziare der öffentlichen Verwaltung, Ordnungsbehörden
Dozenten: Nils Michael Becker (Rechtsanwalt)
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