Die Vermögensabschöpfung kann bei der Verfolgung und Ahndung von Tierschutzdelikten ein scharfes Schwert darstellen. Ein Großteil der begangenen Straftaten zielt auf Profit ab, daher wäre Kriminalitätsbekämpfung ohne wirksame strafrechtliche Vermögensabschöpfung nicht komplett. Eine Duldung strafrechtswidriger Vermögenslagen durch den Staat würde zudem einen Anreiz zur Begehung gewinnorientierter Straftaten setzen – stattdessen gilt: „Verbrechen dürfen sich nicht lohnen.“
In dieser Online-Fortbildung stellen wir dar, wie eine Abschöpfung generell funktioniert, in welchen Fällen welche Vermögenswerte nach welchen Vorschriften einzuziehen sind und geben praktische Hinweise auf die dafür notwendigen Vorbereitungen und Recherchen. Wir widmen uns u.a. der Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten und der Frage, in welcher Form auch Vorschriften der Geldwäschedelikte zur Anwendung kommen. Es wird zudem dargestellt, worin Vermögensvorteile im Einzelnen bestehen können und in welchen Fällen eine Einziehung auch dann möglich ist, wenn wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter von Behörden.
Referent: Prof.Dr. Jens Bülte (Universität Mannheim)
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