Das Seminar wendet sich an Tierheilpraktiker, aber auch an Humanheilpraktiker, die sich gelegentlich auch mit tierischen und tiergestützten Therapien beschäftigen oder vermehrt beschäftigen möchten.
Es soll vermittelt werden, inwieweit ein Tierheilpraktiker Menschen (in der Regel die „Tiereltern“) in seine Dienstleistung mit einbeziehen darf (und umgekehrt), welche Kooperationsformen man als Tierheilpraktiker eingehen kann, vor allem dann, wenn das Heilpraktikergesetz nicht, auch nicht analog, gilt. Erläutert wird der derzeit geltende Heilkundebegriff und Möglichkeiten erlaubnisfreier Geschäftsideen in verschiedenen Konstellationen.
Eingegangen wird auch auf verschiedene Werbebeschränkungen, Hygiene und Organisation
Detaillierte Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme einen Fortbildungsnachweis.
Referentin: Rechtsanwältin Dr. jur. Anette Oberhauser
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