Im Dezember 2024 ist es in Kraft getreten: Das Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften. Oder kurz benannt : Das tiergesundheitsrechtliche Bußgeldgesetz (TierGesBußG). Im Rahmen dieser einstündigen Online-Veranstaltungen möchten wir Amtsveterinäre/innen, sowie Mitarbeitern/innen von Veterinärbehörden, in die neue gesetzliche Regelung und ihren Anwendungsbereich einführen.Wesentlich ist, daß das TierGesBußG keine materiell neuen Regelungen schafft, sondern an bestehende (tierseuchenrechtliche) EU-Regelungen ( u.a. EU VO 429/2016 und EU VO 576/2013) knüpft und den beteiligten Vollzugsbehörden die Möglichkeit der konkreten Sanktionierung eröffnet. Die bisherigen Regelungen für Ordnungswidrigkeiten im nationalen Recht sind durch die europarechtliche Überlagerung nicht mehr anwendbar.
Im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen die Präsentation der Refferentin als Arbeitsunterlage. Bitte beachten Sie das für diese Veranstaltung keine ATF Punkte vergeben werden.
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller