Ordnungswidrigkeitenrecht im Tierschutz

Ordnungswidrigkeitenrecht im Tierschutz

Diese Online-Fortbildung richtet sich in erster Linie an Amtsveterinäre/innen, sowie an Verwaltungsmitarbeiter/innen in Veterinär- und Ordnungsbehörden. Sie eignet sich aber auch für interessierte Juristen/innen.

Gewohnt fundiert und praxisnah beleuchtet Prof. Dr. Jens Bülte sowohl Grundlagen als auch Handhabung  der Ordnungswidrigkeiten im Tierschutzrecht. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Aspekte:

  • Verhältnis Straftat/Ordnungswidrigkeit (Vorrang der Straftat, § 17 TierSchG bleibt anwendbar).
  • Rechtsfolgen: Geldbuße, hohe Bußgeldrahmen, Abschöpfung von Tatvorteilen, Einziehung von Tieren/Tatmitteln.
  • Unternehmensverantwortung: §§ 130, 30 OWiG, Organisations- und Aufsichtspflichten, Haftung auch juristischer Personen.
  • Ordnungswidrigkeitenrecht als Chance für effektiven Tierschutz bei konsequenter Nutzung der Sanktionsinstrumente.

Im Anschluss an diese Fortbildung erhalten Sie Unterlagen für den Arbeitsalltag und eine Fortbildungsbescheinigung. Wir bitten zu beachten, dass ATF Stunden nicht vergeben werden, da die Fortbildung auch für „Nicht-Tierärzte“ offensteht.

Referent: Prof. Dr. Jens Bülte / Universität Mannheim

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