
Spätestens seit der Reform des Tierschutz-Hundeverordnung und der dortigen Neufassung des Ausstellungsverbot nach § 10 TierSchHuV haben Fragen nach Qualzuchtmerkmalen bei Hunden und besonders betroffenen Rassen Eingang in den Behördenalltag gefunden. Welche Rassen sind unter Berücksichtigung des Qualzuchtgutachtens besonders betroffen. Worauf ist zu achten, mit welchen Untersuchungen kann welches Merkmal wie erkannt werden? Welche Erwartungen sind an die Zuchthygiene hier zu stellen?
Dieses Thema ist Bestandteil an einer mehrteiligen Fortbildungsreihe ausgerichtet auf Mitarbeiter von Ordnungs-, und Veterinärbehörden. In diesem ersten rassekundlichen Teil werden wir uns einen umfangreichen Überblick über die einzelnen Rassen, ihre Standards, die jeweiligen Gefahren der Übertypisierung und auftretenden Qualzuchtmerkmale verschaffen. Insbesondere werden neben den sog. Toy-Rassen, brachyzephale Rassen, sowie molossoide Rassen und Rassen mit chondrodystrophischer Wachstumsretardierung stehen.
Das Seminar wird juristisch und tiermedizinisch begleitet. Im ersten Teil handelt es sich um ein Online-Angebot, im Herbst 2022 werden in dieser Themenreihe auch fakultative Präsensangebote folgen, um über die eigentlichen Fortbildungsthemen hinaus Gelegenheit zu fachlichem und kollegialem Austausch miteinander geben und Arbeitsstrategien entwickeln. Umfangreiche Seminarunterlagen dienen als Nachschlagewerk und Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag.
Zielgruppe: ausschließlich Mitarbeiter von Ordnungsbehörden / Veterinäre
Referenten:
Tierärztin Dr. med. vet. Stefanie Berghahn und Rechtsanwältin Daniela Müller
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