Diese Online-Fortbildung richtet sich vornehmlich an die Rechtsanwälte, Verbandsjuristen und Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherern. Sie dient der Wissensvertiefung. Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1.1.2022 herrschen in der Praxis im Zusammenhang mit dem neuen Sachmangelbegriff des § 434 BGB, sowie der Unterscheidung und dem Anwendungsbereich der subjektiven und objektiven Beschaffenheitsvereinbarungen große Unsicherheiten. Unter welchen Voraussetzungen kann beim Verbrauchsgüterkauf eine negative Beschaffenheitsvereinbarung nach § 476 Abs. 1 S. 2 BGB getroffen werden, wenn das Tier von den objektiven, mithin den üblichen Beschaffenheitsanforderungen abweicht? Welche Anforderungen gelten bei der Verjährungsfristverkürzung für gebrauchte Tiere nach § 476 Abs. 2 S. 2 BGB? Welche Neuerungen gibt es bei Tierversteigerungen? Mit diesen und anderen Fragen wird sich der Referent, Prof. Ansgar Staudinger, für Sie befassen und in bekannt anschaulicher Manier lösen.
Die erstellten Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag.
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