
Mit dem Tiergesundheitsrechtsakt (EU VO 2016/429) ist zum 21.04.2021 das aktuelle Tierseuchenrecht der EU in Kraft getreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen verstärkt diese Verordnung den Präventionsgedanken durch Einbeziehung neuer Berufsgruppen in die seuchenrechtliche Verantwortung und Aufklärung. So sieht die auch als „Animal Health Law“ bekannte Verordnung in Art. 11 vor, dass Tierunternehmer (Landwirte, Züchter), Transportunternehmer (Auslandstierschutz) und Angehörige „der mit Tieren befassten Berufe“ (Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten) Kenntnisse im Tierseuchenrecht vorweisen können müssen.
In dieser Online-Fortbildung vermitteln wir den vorgenannten Berufsgruppen bezogen auf die Tierarten Hund, Katze, Pferd angemessene Kenntnisse der für ihre Tätigkeit relevanten Tierseuchen (einschließlich Zoonosen), der Grundsätze des Schutzes vor biologischen Gefahren, sowie Wechselwirkungen von Tiergesundheit, Tierwohl und menschlicher Gesundheit.
Zielgruppe: Tierberufler im Sinne des § 11 TierSchG, Heimtierzüchter (Hund/Katze), Organisationen des Auslandstierschutz, Tierheilpraktiker
Referentinnen: Tierärztin Dr. med. vet. Stefanie Berghahn, Rechtsanwältin Daniela Müller
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