Wir freuen uns sehr mitteilen zu dürfen, dass unsere Fortbildungsveranstaltung „Juristisches Operationsbesteck“ (nächster Termin:  29./30.10.2021) die ATF-Anerkennung (Nr.21-08-23-3-1) als kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung gemäß § 10 Abs. 2 Buchst. b der ATF-Statuten erhalten hat.

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