Nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten doch möglich?
Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags legt nahe, dass Deutsche Veterinärbehörden Tiertransporte in Drittstaaten untersagen können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Bislang hatte insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stets die Haltung vertreten, dies sei aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften nicht möglich.